Allgemeine Geschäftsbedingungen 2025
1. Geltungsbereich / Vertragsschluss / Datenschutz
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die zeitweise Überlassung von Gästezimmern zur Beherbergung sowie für alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Ev. Jugend-, Freizeit- und Bildungsstätte (JFBS). Sie ist Teil der Diakonie Nord Nord Ost in Holstein gemeinnützige GmbH – Triftstraße 139 - 143 23554 Lübeck, nachfolgend DNNO bezeichnet (Verwender). Die Hausregeln sind Bestandteil des Beherbergungsvertrages und werden mit Vertragsabschluss anerkannt.
1.2. Alle zwischen dem Gast und dem Verwender getroffenen Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen, dem Antrag des Gastes an den Verwender auf Anmietung eines Gästezimmers und oder Tagungsbereich, ggf. mit Nebenleistungen und der Annahmeerklärung (Buchungsbestätigung) des Verwenders.
1.3. Bei Gruppenbuchungen gilt die buchende Einrichtung, bzw. Person, als „Gast“.
1.4. Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB.
1.5. Abweichende Geschäftsbedingungen des Gastes entfalten keine Wirkung. Dies gilt auch, wenn der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprochen wird.
1.6. Datenschutz
Mit Unterzeichnung des Vertrages erklärt der Gast, dass seine persönlichen Daten zum Zwecke der Rechnungserstellung, der Verwaltung und der Vereinfachung von künftigen Buchungsanfragen von der DNNO elektronisch gespeichert und verarbeitet werden dürfen. Die Daten werden weder zu Werbezwecken noch zu anderen als den oben genannten Zwecken genutzt. Sie werden auch nicht anderen Organisationen oder Unternehmen als den im Unternehmensverbund der DNNO zusammengeschlossenen Einrichtungen überlassen. Folgende Daten werden gespeichert:
Kundennummer, Name, Anschrift, Telefonnummern, E-Mail-Adresse, Namen der Einrichtung.
Der Gast hat das Recht, die Löschung der Daten zu verlangen, sofern dem keine gesetzlichen Gründe z.B. Rechnungen/Aufbewahrungsfristen entgegenstehen.
2. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
2.1. Der Verwender ist verpflichtet, den vom Gast gebuchten Zimmertyp und/oder Tagungsbereichstyp bereitzuhalten und die vereinbarten Nebenleistungen zu erbringen.
2.2. Bei Gruppen ab 10 Personen wird bei Übernachtungen grundsätzlich für alle Teilnehmer die gebuchte Verpflegung berechnet, auch wenn einzelne Mahlzeiten von der Gruppe oder einem Teil der Gruppe nicht eingenommen werden.
2.3. Der Gast ist verpflichtet, die für die Überlassung der Gästezimmer, Tagungsbereiche und für die Buchung von Nebenleistungen vereinbarten Preise zu zahlen. Der Preis ist nach Rechnungsstellung durch den Verwender innerhalb von zwei Wochen fällig.
2.4. Der Gast ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.
2.5. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
2.6. Die vereinbarten Preise erhöhen sich entsprechend, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer (Aufbettungen) bzw. Tagungsbereiche oder der Aufenthaltsdauer bzw. Verpflegung der Gäste wünscht und der Verwender dem zustimmt.
2.7. Es gelten die Preise der zum Zeitpunkt des Aufenthalts gültigen Preisliste. Eine Preistafel, die in der Ev. Jugend-, Freizeit- und Bildungsstätte Koppelsberg aushängt, macht das Preisgefüge für die Gäste transparent. Erscheint eine neue Preisliste, so verliert die alte Preisliste automatisch Ihre Gültigkeit. Preisänderungen sind auch nach Vertragsabschluss zulässig. Sollten sich die Preise ändern, so teilen wir dies mit.
2.8. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Gästezimmer/Tagungsbereiche sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungs- bzw. Tagungszwecken ist nicht zulässig
2.9. Der Verwender überlässt dem Gast zum vereinbarten Anreisetag ein beanstandungsfreie Mietsache (Gästezimmer bzw. Tagungsbereich). Der Gast verpflichtet sich, die Mietsache am Abreisetag beanstandungsfrei zu übergeben.
2.10. Mängel an Leistungen des Verwenders (sowohl an der Mietsache als auch an den Speisen) hat der Gast unverzüglich zu rügen damit der Verwender die Möglichkeit der Nachbesserung, bzw. Nacherfüllung hat.
2.11. Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Verwenders aufrechnen oder verrechnen.
3. Rücktritt des Gastes (Abbestellung, Stornierung)
3.1. Eine Stornierung von angemeldeten Personenzahlen sowie der Verpflegung hat in Textform zu erfolgen. Dies gilt auch im Tagungsbereich. Es gilt das Eingangsdatum für nachstehende Stornogebühren:
- ab dem 240. Tag vor Anreisetermin: 30 % der vereinbarten Leistungen (Gruppen über 100 Pers.)
- ab dem 120. Tag vor Anreisetermin: 30 % der vereinbarten Leistungen (Gruppen von 50–100 P.)
- ab dem 90. Tag vor Anreisetermin: 30 % der vereinbarten Leistungen (Gruppen unter 50 Pers.)
- ab dem 60. Tag vor Anreisetermin: 50 % der vereinbarten Leistungen
- ab dem 30. Tag vor Anreisetermin: 100 % der vereinbarten Leistungen
Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
3.2. Veränderungen der gebuchten Verpflegung, z. B. Grillen statt Abendessen oder Lunchpaket statt Mittagessen, sind bis spätestens drei Tage vor dem gewünschten Zeitpunkt möglich.
3.3. Gebuchte Verpflegungsleistungen, die später als 30 Tage vor dem gewünschten Zeitpunkt storniert werden, werden nicht erstattet.
4. Rücktritt des Verwenders
4.1. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Verwender gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist der Verwender zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
4.2. Ferner ist der Verwender berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, z.B. wenn
höhere Gewalt, z.B. der Ausbruch einer Epidemie oder Pandemie, oder andere vom Verwender nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,
der Verwender begründeten Anlass hat, dass die Inanspruchnahme der Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Beherbergungsbetriebes in der Öffentlichkeit gefährden kann.
4.3. Der Verwender wird den Gast innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis der, den Rücktritt begründenden, Tatsachen von der Ausübung seines Rücktrittsrechts in Kenntnis setzen.
4.4. Bei einem Rücktritt des Trägers gemäß Ziff. 4.2. entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadenersatz.
5. Bereitstellung, Übergabe und Abnahme der Gästezimmer/Tagungsbereiche, Rauchverbot
5.1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung eines bestimmten Gästezimmers/ eines bestimmten Tagungsbereiches.
5.2. Dem Gast wird ein gereinigtes, funktionelles und beanstandungsfreies Gästezimmer übergeben. Dasselbe gilt für Tagungsbereiche. Im gesamten Haus herrscht Rauchverbot. Es gibt ausgewiesene Raucherbereiche.
5.4. Erfolgt die Anreise nicht bis spätestens 19:00 Uhr können die Gästezimmer/bzw. Tagungsbereiche, ohne dass der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann, anderweitig vergeben werden, es sei denn eine spätere Ankunftszeit wurde vereinbart.
5.5. Eine Überziehung der Nutzung des Gästezimmers um mehr als zwei Stunden kann vom Verwender mit 50 % des Preises für eine weitere Übernachtung in Rechnung gestellt werden, sofern der Gast nicht nachweisen kann, dass dem Verwender kein oder ein wesentlich geringerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist. Schadensersatzansprüche aus dann ggf. entstehender Überbelegung behält sich der Verwender vor. Sollte bis 18.00 Uhr des Abreisetages keine Räumung erfolgen, werden 100 % des Preises für eine als weitere Übernachtung in Rechnung gestellt werden, sofern der Gast nicht nachweisen kann, dass dem Verwender kein oder ein wesentlich geringerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist. Weitere Schadensersatzansprüche aus Überbelegung behält sich der Verwender vor.
6. Haftung
Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Verwenders auftreten, so wird dieser bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen.
6.1. Für eingebrachte Sachen des Gastes haftet der Verwender nicht.
6.2. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung von auf dem Beherbergungs-Betriebsgrundstück abgestellten Fahrzeugen und deren Inhalt haftet der Verwender nicht.
6.3. Der Verwender haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Verwenders oder auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen;
6.4. Der Verwender schließt gegenüber dem Gast jegliche Haftung für einen Schaden aus, der nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Verwenders oder auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruht.
6.5. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Gast regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen oder des gesetzlichen Vertreters.
6.6. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
6.7. Fundsachen werden sechs Monate aufbewahrt und nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Gastes nachgesandt. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
6.8. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Grundstück der JFBS um ein Seegrundstück handelt. Die Aufsicht von Kindern obliegt den jeweiligen Erziehungsberechtigten.
6.9. Mutwillige Beschädigungen des Hauses und des Inventars durch den Gast oder seine Mitreisenden und jeglicher Missbrauch der Brandmeldeanlage und die daraus entstandenen Kosten werden dem Gast oder den handelnden Personen in Rechnung gestellt.
7. Sonstiges
7.1. Das Aufstellen und die Übernachtung im Wohnmobil, Wohnwagen oder Zelt auf dem Grundstück der JFBS sind untersagt.
7.2. Abweichungen von den feststehenden Essenszeiten müssen rechtzeitig vereinbart werden und können vom Verwender mit einem entsprechenden Aufpreis in Rechnung gestellt werden.
8. Schlussbestimmungen
8.1. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Lübeck.
8.2. Es gilt deutsches Recht.
8.3. Änderungen und Ergänzungen der vertraglichen Abreden bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Klausel selbst. Das vorstehende Textformerfordernis findet keine Anwendung bei Abreden, die nach Vertragsschluss unmittelbar zwischen den Parteien mündlich getroffen werden.
8.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Stand 01.01.2025
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Schulen
1. Geltungsbereich / Vertragsschluss / Datenschutz
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die zeitweise Überlassung von Gästezimmern zur Beherbergung sowie für alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Ev. Jugend-, Freizeit- und Bildungsstätte (JFBS). Sie ist Teil der Diakonie Nord Nord Ost in Holstein gemeinnützige GmbH – Triftstraße 139 - 143 23554 Lübeck, nachfolgend DNNO bezeichnet (Verwender). Die Hausregeln sind Bestandteil des Beherbergungsvertrages und werden mit Vertragsabschluss anerkannt.
1.2. Alle zwischen dem Gast und dem Verwender getroffenen Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen, dem Antrag des Gastes an den Verwender auf Anmietung eines Gästezimmers und oder Tagungsbereich, ggf. mit Nebenleistungen und der Annahmeerklärung (Buchungsbestätigung) des Verwenders.
1.3. Bei Gruppenbuchungen gilt die buchende Einrichtung, bzw. Person, als „Gast“.
1.4. Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB.
1.5. Abweichende Geschäftsbedingungen des Gastes entfalten keine Wirkung. Dies gilt auch, wenn der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprochen wird.
1.6. Datenschutz
Mit Unterzeichnung des Vertrages erklärt der Gast, dass seine persönlichen Daten zum Zwecke der Rechnungserstellung, der Verwaltung und der Vereinfachung von künftigen Buchungsanfragen von der DNNO elektronisch gespeichert und verarbeitet werden dürfen. Die Daten werden weder zu Werbezwecken noch zu anderen als den oben genannten Zwecken genutzt. Sie werden auch nicht anderen Organisationen oder Unternehmen als den im Unternehmensverbund der DNNO zusammengeschlossenen Einrichtungen überlassen. Folgende Daten werden gespeichert: Kundennummer, Name, Anschrift, Telefonnummern, E-Mail-Adresse, Namen der Einrichtung. Der Gast hat das Recht die Löschung der Daten zu verlangen, sofern dem keine gesetzlichen Gründe z.B. Rechnungen/Aufbewahrungsfristen entgegenstehen.
2. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
2.1. Der Verwender ist verpflichtet, den vom Gast gebuchten Zimmertyp und/oder Tagungsbereichstyp bereitzuhalten und die vereinbarten Nebenleistungen zu erbringen.
2.2. Bei Gruppen ab 10 Personen wird bei Übernachtungen grundsätzlich für alle Teilnehmer die gebuchte Verpflegung berechnet, auch wenn einzelne Mahlzeiten von der Gruppe oder einem Teil der Gruppe nicht eingenommen werden.
2.3. Der Gast ist verpflichtet, die für die Überlassung der Gästezimmer, Tagungsbereiche und für die Buchung von Nebenleistungen vereinbarten Preise zu zahlen. Der Preis ist nach Rechnungsstellung durch den Verwender innerhalb von zwei Wochen fällig.
2.4. Der Gast ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.
2.5. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
2.6. Die vereinbarten Preise erhöhen sich entsprechend, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer (Aufbettungen) bzw. Tagungsbereiche oder der Aufenthaltsdauer bzw. Verpflegung der Gäste wünscht und der Verwender dem zustimmt.
2.7. Es gelten die Preise der zum Zeitpunkt des Aufenthalts gültigen Preisliste. Eine Preistafel, die in der Ev. Jugend-, Freizeit- und Bildungsstätte Koppelsberg aushängt, macht das Preisgefüge für die Gäste transparent. Erscheint eine neue Preisliste, so verliert die alte Preisliste automatisch Ihre Gültigkeit. Preisänderungen sind auch nach Vertragsabschluss zulässig. Sollten sich die Preise ändern, so teilen wir dies mit.
2.8. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Gästezimmer/Tagungsbereiche sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungs- bzw. Tagungszwecken ist nicht zulässig
2.9. Der Verwender überlässt dem Gast zum vereinbarten Anreisetag ein beanstandungsfreie Mietsache (Gästezimmer bzw. Tagungsbereich). Der Gast verpflichtet sich, die Mietsache am Abreisetag beanstandungsfrei zu übergeben.
2.10. Mängel an Leistungen des Verwenders (sowohl an der Mietsache als auch an den Speisen) hat der Gast unverzüglich zu rügen damit der Verwender die Möglichkeit der Nachbesserung, bzw. Nacherfüllung hat.
2.11. Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Verwenders aufrechnen oder verrechnen.
3. Rücktritt des Gastes (Abbestellung, Stornierung)
3.1. Eine Stornierung von angemeldeten Personenzahlen sowie der Verpflegung hat in Textform zu erfolgen. Dies gilt auch im Tagungsbereich.
Es gilt das Eingangsdatum für nachstehende Stornogebühren:
- ab dem 240. Tag vor Anreisetermin: 30 % der vereinbarten Leistungen (Gruppen über 100 Pers.)
- ab dem 120. Tag vor Anreisetermin: 30 % der vereinbarten Leistungen (Gruppen von 50–100 Pers.)
- ab dem 90. Tag vor Anreisetermin: 30 % der vereinbarten Leistungen (Gruppen unter 50 Pers.)
- ab dem 60. Tag vor Anreisetermin: 50 % der vereinbarten Leistungen
- ab dem 30. Tag vor Anreisetermin: 100 % der vereinbarten Leistungen
Bei Schulklassen wird eine 10%ige Toleranz bei der Personenzahl gewährt, wenn es erstmalig am Anreisetag zu krankheitsbedingten Stornierungen kommt.
Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
3.2. Veränderungen der gebuchten Verpflegung, z. B. Grillen statt Abendessen oder Lunchpaket statt Mittagessen, sind bis spätestens drei Tage vor dem gewünschten Zeitpunkt möglich.
3.3. Gebuchte Verpflegungsleistungen, die später als 30 Tage vor dem gewünschten Zeitpunkt storniert werden, werden nicht erstattet.
4. Rücktritt des Verwenders
4.1. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Verwender gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist der Verwender zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
4.2. Ferner ist der Verwender berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, z. B. wenn
• höhere Gewalt, z.B. der Ausbruch einer Epidemie oder Pandemie, oder andere vom Verwender nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen
• der Verwender begründeten Anlass hat, dass die Inanspruchnahme der Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Beherbergungsbetriebes in der Öffentlichkeit gefährden kann.
4.3. Der Verwender wird den Gast innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis der, den Rücktritt begründenden, Tatsachen von der Ausübung seines Rücktrittsrechts in Kenntnis setzen.
4.4. Bei einem Rücktritt des Trägers gemäß Ziff. 4.2. entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadenersatz.
5. Bereitstellung, Übergabe und Abnahme der Gästezimmer/Tagungsbereiche, Rauchverbot
5.1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung eines bestimmten Gästezimmers/ eines bestimmten Tagungsbereiches.
5.2. Dem Gast wird ein gereinigtes, funktionelles und beanstandungsfreies Gästezimmer übergeben. Dasselbe gilt für Tagungsbereiche. Im gesamten Haus herrscht Rauchverbot. Es gibt ausgewiesene Raucherbereiche.
5.4. Erfolgt die Anreise nicht bis spätestens 19:00 Uhr, können die Gästezimmer/bzw. Tagungsbereiche, ohne dass der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann, anderweitig vergeben werden, es sei denn eine spätere Ankunftszeit wurde vereinbart.
5.5. Eine Überziehung der Nutzung des Gästezimmers um mehr als zwei Stunden kann vom Verwender mit 50 % des Preises für eine weitere Übernachtung in Rechnung gestellt werden, sofern der Gast nicht nachweisen kann, dass dem Verwender kein oder ein wesentlich geringerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist. Schadensersatzansprüche aus dann ggf. entstehender Überbelegung behält sich der Verwender vor. Sollte bis 18.00 Uhr des Abreisetages keine Räumung erfolgen, werden 100 % des Preises für eine als weitere Übernachtung in Rechnung gestellt werden, sofern der Gast nicht nachweisen kann, dass dem Verwender kein oder ein wesentlich geringerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist. Weitere Schadensersatzansprüche aus Überbelegung behält sich der Verwender vor.
6. Haftung
Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Verwenders auftreten, so wird dieser bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen.
6.1. Für eingebrachte Sachen des Gastes haftet der Verwender nicht.
6.2. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung von auf dem Beherbergungs-Betriebsgrundstück abgestellten Fahrzeugen und deren Inhalt haftet der Verwender nicht.
6.3. Der Verwender haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Verwenders oder auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen.
6.4. Der Verwender schließt gegenüber dem Gast jegliche Haftung für einen Schaden aus, der nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Verwenders oder auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehifen des Verwenders beruht.
6.5. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Gast regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen oder des gesetzlichen Vertreters.
6.6. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
6.7. Fundsachen werden sechs Monate aufbewahrt und nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Gastes nachgesandt. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
6.8. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Grundstück der JFBS um ein Seegrundstück handelt. Die Aufsicht von Kindern obliegt den jeweiligen Erziehungsberechtigten.
6.9. Mutwillige Beschädigungen des Hauses und des Inventars durch den Gast oder seine Mitreisenden und jeglicher Missbrauch der Brandmeldeanlage und die daraus entstandenen Kosten werden dem Gast oder den handelnden Personen in Rechnung gestellt.
7. Sonstiges
7.1. Das Aufstellen und die Übernachtung im Wohnmobil, Wohnwagen oder Zelt auf dem Grundstück der JFBS sind untersagt.
7.2. Abweichungen von den feststehenden Essenszeiten müssen rechtzeitig vereinbart werden und können vom Verwender mit einem entsprechenden Aufpreis in Rechnung gestellt werden.
8. Schlussbestimmungen
8.1. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Lübeck.
8.2. Es gilt deutsches Recht.
8.3. Änderungen und Ergänzungen der vertraglichen Abreden bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Klausel selbst. Das vorstehende Textformerfordernis findet keine Anwendung bei Abreden, die nach Vertragsschluss unmittelbar zwischen den Parteien mündlich getroffen werden.
8.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Stand 01.01.2025